Immobilienfinanzierung verständlich gemacht
Einleitung
Zwar hört man gelegentlich von Darlehensnehmern, die ihr Immobiliendarlehen innerhalb der Zinsbindung vollständig zurückgeführt haben, doch grundsätzlich stellen diese Personen eher eine Ausnahme dar. Bei den meisten Baufinanzierungen verhält es sich so, dass die Zinsbindung abläuft und eine Anschlussfinanzierung vorgenommen werden muss. Zu diesem Zeitpunkt wird es für den Darlehensnehmer nochmals ernst, schließlich entscheidet sich, zu welchen Darlehenskonditionen die Finanzierung fortgesetzt wird.
Außerdem bietet eine Anschlussfinanzierung die Möglichkeit, die Finanzierung komplett umzugestalten und den neuen Lebensumständen anzupassen. Schließlich können sich seit dem Abschluss der vorangegangenen Immobilienfinanzierung zahlreiche Dinge geändert haben: zum Beispiel dass man über ein höheres Einkommen verfügt und man sich dementsprechend auch höhere Tilgungen leisten kann.
Definition Anschlussfinanzierung
Üblicherweise unterliegen Immobiliendarlehen einer Zinsbindung (welche auch häufig als Zinsfestschreibung bezeichnet wird). Die Dauer der Zinsbindung kann von Finanzierung zu Finanzierung ganz unterschiedlich sein – die meisten Immobilienkäufer entscheiden sich für einen Zinsbindungszeitraum von zehn Jahren. Während dieses Zeitraums ist der Zinssatz des Hypothekendarlehens festgesetzt und kann nicht verändert werden. Ist das Ende der Zinsbindung erreicht und das Darlehen noch nicht vollständig getilgt, so besteht für den Darlehensnehmer die Möglichkeit das Darlehen vollständig abzulösen (wenn er über ausreichend Kapital verfügt) oder er finanziert es zu neuen Konditionen weiter. Wird das Darlehen weiter finanziert, so spricht man von einer Anschlussfinanzierung. Die einzelnen Möglichkeiten die sich für den Darlehensnehmer im Rahmen einer Anschlussfinanzierung ergeben werden im Folgenden genauer vorgestellt.