Was man unter einem Forwarddarlehen versteht

Viele Darlehensnehmer können mit dem Begriff Forwarddarlehen nicht allzu viel anfangen. Dabei ist relativ schnell erklärt, was unter dieser Darlehensform zu verstehen ist:

Mit einem Forwarddarlehen kann man sich bereits jetzt den Zinssatz für eine spätere Umschuldung des derzeitigen Immobiliendarlehens sichern.

Wenn feststeht, dass man für sein bestehendes Immobiliendarlehen nach Ablauf der Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung benötigen wird, dann kann man sich bereits Jahre vor dem Umschuldungstermin den Zinssatz für das zukünftige Darlehen sichern. Besonders wenn die Zinsmärkte am steigen sind, macht es Sinn einen günstigen Zinssatz frühzeitig zu sichern – denn ansonsten läuft man Gefahr, bei der späteren Prolongation oder Umschuldung einen teuren Zinssatz in Kauf nehmen zu müssen. Wenn man davon ausgeht, dass die Zinsen für Immobiliendarlehen steigen werden, dann sollte man nicht zögern und sich zumindest eein Angebot für ein entsprechendes Darlehen einholen.

Forwarddarlehen werden bisher von nur verhältnismäßig wenigen Banken und Kreditinstituten angeboten. Je nach Bank kann man solch ein Darlehen bis zu 42 Monate vor dem Umschuldungstermin abschließen. Bei den meisten Banken beträgt der Forwardzeitraum jedoch nur 36 Monate.

Paradoxerweise ist es so, dass der Zinssatz für ein Forwarddarlehen umso günstiger beziehungsweise besser wird, desto später man es abschließt – vorausgesetzt der Zinsmarkt ändert sich nicht. Denn für jeden Monat bis zum eigentlichen Umschuldungstermin berechnet der Forwardanbieter beziehungsweise die Bank einen so genannten Forwardaufschlag. Dieser beträgt je nach Bank rund 0,015 Prozent. Würde man das Darlehen also erst 10 Monate später abschließen, so wäre die Forwardkondition um 0,15 Prozent günstiger. Allerdings sollte man es sich genau überlegen wie lange man warten möchte, denn gerade bei steigenden Zinsmärkten besteht die Gefahr, dass einem die Darlehenskondition davon läuft.