Immobilienfinanzierung verständlich gemacht
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Soll eine Immobilie nach dem Wohnungseigentumsgesetz geteilt werden, so muss eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorgelegt werden. Wie es der Name bereits sagt, bescheinigt sie, dass eine Wohnung / ein Bereich der Immobilie von der restlichen Immobilie baulich vollkommen abgetrennt ist. Ausgestellt wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung von der Bauaufsichtsbehörde. Sie ist eine Voraussetzung um Wohnungs- und Teileigentum begründen zu können.
Beispiel:
Herr Müller möchte das untere Stockwerk seines Einfamilienhauses in eine Eigentumswohnung umbauen und anschließend verkaufen. Damit die Wohnung verkauft werden kann und der Käufer ein eigenes Grundbuch / Grundbuchblatt erhält, muss die Wohnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz geteilt werden. Ohne eigene Grundbuchblätter wäre es nicht möglich, die Wohnung getrennt vom restlichen Objekt zu veräußern.