Bereitstellungszins

Unmittelbar nach Abschluss des Darlehensvertrags beginnt die Zinsbindung. In aller Regel wird dem Darlehensnehmer eine gewisse Zeitspanne eingeräumt, in der er das Darlehen abrufen kann. So lange er das Darlehen noch nicht abgerufen hat, muss er auch keine Zinsen bezahlen. Diese Zeitspanne wird auch als bereitstellungszinsfreie Zeit bezeichnet und beträgt bei den meisten Banken sechs Monate. Hat der Darlehensnehmer nach Ablauf dieser Zeitspanne das Darlehen oder einen Teil des Darlehens nicht abgerufen, so wird fortan der so genannte Bereitstellungszins berechnet. Bei den meisten Banken beträgt der Bereitstellungszins 0,25 Prozent im Monat beziehungsweise 3 Prozent p.a.

Tipp:
Vor allem Bauherren sind meist darauf erpicht, eine möglichst lange Zeitspanne auszuhandeln, in welcher sie keine Bereitstellungszinsen errichten müssen – denn je nach Vorhaben ist es nicht möglich, dieses innerhalb von sechs Monaten zum Abschluss zu bringen.

Doch die Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit ist bei den meisten Banken mit einem Zinsaufschlag verbunden. Viele Darlehensnehmer sind gern dazu bereit, diesen Zinsaufschlag in Kauf zu nehmen. Rechnet man die Finanzierungsangebote jedoch durch, so kommt man häufig zu dem Ergebnis, dass man oftmals günstiger finanziert, wenn man den Bereitstellungszins bezahlt, anstatt den Zinsaufschlag in Kauf zu nehmen – besonders bei Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindungsdauer.