Eigentümergrundschuld

Die Eigentümergrundschuld bezeichnet eine Grundschuld, die auf den Eigentümer der Immobilie lautet.

Sind die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank beglichen, so sind die meisten Eigentümer darum bemüht, dass die bestehenden Grundschulden nicht mehr auf die Bank lauten. Durch Vorlage der so genannten Löschungsbewilligung können die Eigentümer die bestehenden Grundschulden löschen oder auch auf sich selbst umschreiben lassen.

Auf den ersten Blick mag es vielleicht den Anschein haben, dass solch eine – auf sich selbst lautende - Grundschuld keinen besonders großen Nutzen hat, denn wozu sollte man die eigene Immobilie mit einer Grundschuld belasten, die auf den eigenen Namen lautet? Dennoch gibt es zahlreiche Immobilieneigentümer, die sich für die Eintragung solch einer Grundschuld entschieden haben. Es ist nämlich so, dass die Eigentümergrundschuld sehr praktisch sein kann, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt ein erneutes Darlehen aufnehmen möchte.

Anstatt neue Grundschulden eintragen zu lassen, ist man der in der Lage die bestehenden Grundschulden an den Darlehensgeber abzutreten. Denn eine Grundschuldabtretung ist deutlich günstiger als die Neueintragung von Grundschulden. Es muss lediglich vorausgesetzt sein, dass die bisherige Grundschuld den Anforderungen des neuen Gläubigers entspricht. Damit ist gemeint, dass einzelne Merkmale, wie zum Beispiel die Höhe des Grundschuldbetrags oder des Grundschuldzinses, ausreichend hoch sind.