Grunderwerbsteuer

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken anfällt. Sie ist stets vom Käufer des Grundstücks / der Immobilie zu entrichten. Die gesetzliche Grundlage bildet das Grunderwerbsteuergesetz.

Bemessung und Höhe der Grunderwerbsteuer

Die Bemessungsgrundlage für die Steuer bildet der Wert der Gegenleistung. Mit Gegenleistung ist üblicherweise der Kaufpreis gemeint. Es können aber noch weitere Aufwendungen hinzugerechnet werden, wie zum Beispiel Vermessungskosten.

Der Steuersatz beträgt 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Seit dem 1. September 2006 sind die Bundesländer dazu berechtigt, den Steuersatz selbst festzulegen. Als Folge dieser Entscheidung beträgt der Steuersatz in Berlin seit dem 1. Januar 2007 nicht 3,5 sonder 4,5 Prozent.

Es gibt aber auch Fälle von Eigentumsübertragungen, bei denen keine Grunderwerbsteuer zu entrichten ist. Das kann zum Beispiel bei Immobilienkäufen oder Schenkungen innerhalb der Familie der Fall sein (sofern die Übertragung in gerader Linie, wie zum Beispiel von den Eltern an die Kinder, erfolgt).

Sonstiges

Nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids, hat der Immobilienkäufer einen Monat Zeit, um die Steuer zu entrichten. Nachdem er die Steuer entrichtet hat, wird vom Finanzamt die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.