Immobilienfinanzierung verständlich gemacht
Grundpfandrecht
Grundpfandrechte nehmen bei der Finanzierung von Immobilien eine ganz zentrale Rolle ein. Sie stellen die Grundlage zur Besicherung von Krediten und Darlehen dar. Durch ein Grundpfandrecht verfügt der Darlehensgeber über ein Sicherungsrecht am Grundstück. Konkret bedeutet das, dass der Darlehensgeber ein Verwertungsrecht hat. Sollte der Darlehensnehmer die Darlehensraten nicht mehr aufbringen können und ist keine andere Lösung in Sicht, so kann der Darlehensgeber die Zwangsversteigerung einläuten.
Im Rahmen der Immobilienfinanzierung finden in Deutschland zwei Arten von Grundpfandrechten Anwendung: Zum einen die Hypothek, zum anderen die Grundschuld. Des Weiteren gibt es noch die Rentenschuld, doch diese findet in der Praxis nur äußerst selten Anwendung.
Ähnlich steht es auch um die Hypothek: Nur noch sehr wenige Banken besichern ihre Darlehen über Hypotheken. Denn die Eintragung einer Grundschuld anstelle einer Hypothek bringt sowohl für die Bank als auch für den Darlehensnehmer mehrere Vorteile mit sich.
Ein Grundpfandrecht kann übrigens nicht nur von einem, sondern von mehreren Darlehensgebern im Grundbuch eintragen werden. In solch einem Fall ist die Reihenfolge der Eintragung von hoher Bedeutung. Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass die Zwangsversteigerung eingeleitet werden muss, so werden zunächst alle Forderungen des Darlehensgebers erfüllt, der an erster Rangstelle steht. Deshalb ist es den Banken enorm wichtig, an erster Stelle im Grundbuch zu stehen – sonst sind sie an einer Finanzierung meist nicht interessiert.