Immobilienfinanzierung verständlich gemacht
Grundschuldlöschung
Es gibt viele Immobilieneigentümer, die nach der vollständigen Rückzahlung ihres Immobiliendarlehens die Grundschuld schnellstmöglich löschen möchten. Sofern man nicht die Absicht hat, in absehbarer Zeit erneut ein Darlehen aufzunehmen, kann die Grundschuldlöschung ernsthaft in Erwägung gezogen werden.
Die Löschung der Grundschuld kann der Eigentümer selbst veranlassen, dazu muss er sich lediglich mit dem Grundbuchamt in Verbindung setzen. Allerdings darf das Grundbuchamt die Löschung nur vornehmen, wenn der Eigentümer eine Löschungsbewilligung vorlegen kann - diese wird von der Bank bzw. vom Gläubiger ausgestellt.
Allerdings ist eine Grundschuldlöschung nicht immer ratsam. Sollte zum Beispiel absehbar sein, dass man in Zukunft erneut ein Darlehen aufnehmen wird, dann kann es sich lohnen die Grundschuld eingetragen bzw. bestehen zu lassen - schließlich kann über sie das spätere Darlehen besichert werden. Sofern das Darlehen bei einem anderen Kreditinstitut aufgenommen werden soll, muss lediglich eine Grundschuldabtretung vorgenommen werden, welche deutlich günstiger als eine Neueintragung ist.
Anstelle einer Grundschuldlöschung kann eine Grundschuld auch in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt werden. Sie lautet dann auf den Eigentümer der Immobilie. Diese Lösung ist dann erstrebenswert, wenn man möchte, dass der alte Darlehensgeber nicht mehr im Grundbuch steht. Somit kann die Grundschuld zu einem späteren Zeitpunkt immer noch an eine andere Bank abgetreten werden.