Grundschuldzins

Wenn es um die Eintragung von Grundschulden geht, kommt es immer wieder vor, dass viele Darlehensnehmer verunsichert sind, weil in den Unterlagen der Bank plötzlich von einem Grundschuldzins die Rede ist, welcher vom Darlehenszins maßgeblich abweicht und sehr viel höher ausfällt (im Durchschnitt beläuft sich die Höhe auf 15 Prozent). Allerdings hat der Grundschuldzins mit dem Zinssatz ihrer Immobilienfinanzierung nichts zu tun.

Hierbei handelt es sich um einen Zins, der hoffentlich niemals zum Tragen kommt – er spielt nämlich dann eine wichtige Rolle, wenn es zur Zwangsversteigerung kommt. Sollte der Darlehensnehmer nicht mehr zahlungsfähig sein und noch Zinsleistungen, Tilgungsleistungen oder anderen Kosten offen stehen, so werden diese gegebenenfalls über die Grundschuldzinsen abgedeckt. Sie reichen über den Grundschuldnominalbetrag hinaus und stellen sozusagen eine weitere Vorsichtmaßnahme der Bank dar.