Grundsteuer

Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die auf Immobilieneigentum zu entrichten ist. Sie wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Es gibt zwei Arten der Grundsteuer, nämlich Grundsteuer A und B.
A steht für agrarisch, B für baulich.

Die Berechnung der Grundsteuer ergibt sich wie folgt:
Grundsteuer = Einheitswert * Grundsteuermesszahl * Hebesatz

Einheitswert: Der vom Finanzamt festgesetzte Wert des Grundstücks
Messzahl: Promille-Wert, dessen Höhe von der Art der Immobilie abhängig ist
Hebesatz: Multiplikator, dessen Höhe von der Gemeinde festgesetzt wird. Somit kann sich die Höhe der Grundsteuer von Region zu Region unterscheiden.

Beispiel:
Der Hebesatz für die Grundsteuer B einer Gemeinde beträgt 370%. Für eine Eigentumswohnung wird ein Einheitswert von 50.000 Euro festgesetzt. Die Grundsteuermesszahl für Eigentumswohnungen beträgt 3,5 Promille.
50.000 Euro * 3,5 Promille * 370% = 647,50 Euro

Ein (dauerhafter) Steuererlass ist unter Umständen möglich. Das kann beispielsweise bei denkmalgeschützten Immobilien der Fall sein.