Immobilienfinanzierung verständlich gemacht
Grundsteuer
Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die auf Immobilieneigentum zu entrichten ist. Sie wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Es gibt zwei Arten der Grundsteuer, nämlich Grundsteuer A und B.
A steht für agrarisch, B für baulich.
Die Berechnung der Grundsteuer ergibt sich wie folgt:
Grundsteuer = Einheitswert * Grundsteuermesszahl * Hebesatz
Einheitswert: Der vom Finanzamt festgesetzte Wert des Grundstücks
Messzahl: Promille-Wert, dessen Höhe von der Art der Immobilie abhängig ist
Hebesatz: Multiplikator, dessen Höhe von der Gemeinde festgesetzt wird. Somit kann sich die Höhe der Grundsteuer von Region zu Region unterscheiden.
Beispiel:
Der Hebesatz für die Grundsteuer B einer Gemeinde beträgt 370%. Für eine Eigentumswohnung wird ein Einheitswert von 50.000 Euro festgesetzt. Die Grundsteuermesszahl für Eigentumswohnungen beträgt 3,5 Promille.
50.000 Euro * 3,5 Promille * 370% = 647,50 Euro
Ein (dauerhafter) Steuererlass ist unter Umständen möglich. Das kann beispielsweise bei denkmalgeschützten Immobilien der Fall sein.