Löschungsbewilligung

Bei der Löschungsbewilligung handelt es sich um ein Dokument, welches ein Immobilieneigentümer dem Grundbuchamt vorzulegen hat, um eine Grundschuldlöschung veranlassen zu können. Ohne die Vorlage der Löschungsbewilligung ist das Grundbuchamt nicht dazu berechtigt, die Löschung der Grundschulden vorzunehmen.

Es gibt einige Banken, die nach der vollständigen Rückzahlung eines Immobiliendarlehens ganz automatisch die Löschungsbewilligung an den Kunden versenden. Allerdings stellt dies die Ausnahme dar. In den meisten Fällen ist es so, dass die Bewilligung zur Löschung von Grundschulden vom Eigentümer explizit angefordert werden muss. Sofern nicht vorgesehen ist, beim selben Kreditinstitut erneut ein Darlehen aufzunehmen, ist es ratsam die Bewilligung umgehend zu beantragen - denn sollte man das Dokument beispielsweise 10 Jahre nach der Darlehensrückzahlung anfordern, so werden sich die Banken sehr schwer damit tun, sich in den alten Fall wieder einzuarbeiten und die Bewilligung auszustellen. Es gab schon Fälle, da mussten Immobilieneigentümer mehrere Monate lang warten, bis sich die Banken und Bausparkassen dazu bereit erklärt haben, die Löschungsbewilligung auszustellen - und das nur, weil es um Darlehen ging, die bereits vor vielen Jahren getilgt wurden.