Courtage

Wird eine Immobilie über einen Immobilienmakler gekauft, so ist die Courtage (die auch häufig als Maklercourtage oder Provision bezeichnet wird) vom Käufer an den Makler zu entrichten. Je nach Vereinbarung die mit dem Makler getroffen wurde kann es auch vorkommen, dass die Courtage vom Verkäufer zu entrichten ist. Allerdings ist das bei privat genutzten Immobilien eher selten der Fall.

Was die Höhe der Maklercourtage betrifft, so kann diese ganz unterschiedlich ausfallen. Mit einer Höhe von drei Prozent sollte man auf jeden Fall rechnen, doch so mancher Makler scheut nicht davor zurück, bis zu sechs Prozent Courtage zu berechnen.

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Käufer versuchen, eine Zahlung der Courtage zu umgehen. Allerdings begibt man sich hierbei sehr häufig auf glattes Eis. Denn sollte der Immobilienmakler die beiden Seiten (Verkäufer und Käufer) tatsächlich zusammengeführt haben und es zu einem Abschluss beziehungsweise Verkauf der Immobilie kommen, so hat er einen Anspruch auf Zahlung der Provision – den er schlimmsten Falls auch gerichtlich einklagen kann.

Sollte der Verkäufer mit dem Immobilienmakler einen Vertrag, wie zum Beispiel einen Exklusivvertrag vereinbart haben, so kann es auch durchaus sein, dass der Immobilienmakler grundsätzlich einen Provisionsanspruch hat – auch wenn der Verkäufer selbst einen Käufer findet. Deshalb kann potentiellen Immobilienkäufer nur empfohlen werden, dieses Thema frühzeitig anzusprechen, um von Anfang an darüber Bescheid zu wissen, ob mit der Zahlung einer Maklercourtage zu rechnen ist, und falls ja, auf welche Höhe sich diese belaufen wird.