Immobilienfinanzierung verständlich gemacht
Notaranderkonto
Beim Notaranderkonto handelt es sich um ein Anderkonto, welches durch den Notar treuhänderisch verwaltet wird.
Üblicherweise erfolgt beim Immobilienkauf die Kaufpreiszahlung direkt an den Verkäufer beziehungsweise wird der Geldtransfer direkt auf dessen Konto vorgenommen. Doch gelegentlich kann es vorkommen, dass der Kaufpreis nicht direkt auf das Konto des Verkäufers sondern auf ein Notaranderkonto zu überweisen ist. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Großteil des Verkaufserlöses nicht an den Verkäufer sondern an dessen Gläubiger geht.
Weiterhin kann die Abwicklung des Geldtransfers über ein Anderkonto erforderlich sein, wenn eine vorzeitige Auszahlung des Immobiliendarlehens erforderlich ist und die Bank auf Nummer sicher gehen möchte. Natürlich kann man die Abwicklung auch grundsätzlich über ein Notaranderkonto vornehmen, allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein, dass dadurch zusätzliche Kosten (die so genannte Hebegebühr) entstehen.