Tilgungssurrogat

Ein Tilgungssurrogat bezeichnet ein Finanzprodukt, das als Tilgungsersatz dient. Damit ist gemeint, dass keine Tilgung des Immobiliendarlehens erfolgt, sondern stattdessen ein anderes Finanzprodukt bespart wird, wie zum Beispiel eine fondsgebundene Lebensversicherung. Die Darlehensrate wird also aufgeteilt: Die Zinszahlungen gehen direkt an die Bank, der Tilgungsanteil fließt in das Tilgungssurrogat.

Der Tilgungsersatz beziehungsweise das Besparen von Finanzprodukte kann vor allem dann sehr interessant sein, wenn die Zinsmärkte im Keller sind. Die Zinsbelastung des Darlehens ist nicht sehr hoch, so dass man nicht unbedingt daran interessiert sein muss, eine schnelle Tilgung zu erzielen. Stattdessen bespart man renditeträchtige Finanzprodukte, um während des Zeitraums der Zinsbindung einen Kapitalstock anzusparen, welchen man nach Ablauf der Zinsbindung zur Tilgung heranzieht.

Allerdings sind nicht alle Banken mit einem Tilgungsersatz einverstanden. Meist ist es den Banken lieber, dass der Darlehensnehmer auf Nummer sicher geht und eine Tilgung leistet. Je nach Bank muss eine gute Bonität gegeben sein, damit die Besparung von anderen Finanzprodukten in Frage kommt. Des Weiteren schreiben die meisten Banken eine Abtretung des Tilgungssurrogats vor, so dass ihnen dieses als zusätzliche Sicherheit dient.

Was die in Frage kommenden Finanzprodukte betrifft, so wurde ja bereits angeschnitten, dass die Besparung von fondsgebundenen Lebensversicherungen möglich ist. Des Weiteren können auch klassischen Lebensversicherungen sowie Rentenversicherungen bespart werden. Bei einigen Banken ist es sogar möglich, dass reine Fonds – sprich Aktienfonds, Rentenfonds oder Immobilienfonds – als Tilgungssurrogat dienen dürfen.