Immobilienfinanzierung verständlich gemacht
Tilgungswechsel bei Immobiliendarlehen
Der Tilgungswechsel bezeichnet die Änderung des Tilgungssatzes von einem Darlehens. Je nach Bank beziehungsweise Darlehensgeber wird auch vom Tilgungssatzwechsel gesprochen.
Beispiel:
Die Baufinanzierung wurde mit einem anfänglichen Tilgungssatz von einem Prozent abgeschlossen. Der Darlehensnehmer stellt fest, dass es er sich auch eine höhere Darlehensrate leisten kann und beantragt deshalb eine Änderung des Tilgungssatzes von einem auf zwei Prozent.
In den meisten Fällen sind Immobiliendarlehen beziehungsweise die Darlehensverträge jedoch so gestaltet, dass es den Darlehensnehmern nicht gestattet ist, einen Tilgungswechsel vorzunehmen. Der anfängliche Tilgungssatz wird beibehalten und gilt bis an das Ende der Darlehenslaufzeit beziehungsweise bis zum Ablauf der Zinsbindung.
Allerdings ist seit einigen Jahren festzustellen, dass immer mehr Banken dazu übergehen, ihren Kunden die Möglichkeit eines Tilgungswechsels einzuräumen. Diese Entwicklung ist auf jeden Fall zu begrüßen, denn dadurch wird den Darlehensnehmern eine größere Flexibilität eingeräumt. Schließlich können sich die finanziellen Verhältnisse eines Darlehensnehmers sehr schnell ändern – und da ist es gut, wenn man durch die Änderung des Tilgungssatzes auf die Höhe der Darlehensrate Einfluss nehmen kann.