Überlassungsvertrag

Die Anfertigung eines Überlassungsvertrags ist erforderlich, wenn es zur Übereignung von Gründstücken kommt, ohne dass ein Verkauf stattfindet. Das ist zum Beispiel bei Schenkungen oder Erbschaften der Fall.

Beispiel:
Herr Müller möchte seinem Sohn eine Immobilie schenken. Da der Sohn keinen Kaufpreis entrichten muss, wird im Rahmen der Auflassung kein Kaufvertrag sondern ein Überlassungsvertrag unterschrieben. Wie beim Immobilienkauf ist es üblich, dass man zunächst einmal einen Vertragsentwurf ausarbeiten lässt, den beide Parteien dann noch einmal überdenken gegebenenfalls ändern lassen können.