Unbedenklichkeitsbescheinigung Grunderwerbsteuer

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ist ein Nachweis dafür, dass der Immobilienkäufer die Grunderwerbsteuer errichtet hat. Diese Bescheinigung ist von großer Bedeutung, denn ohne sie darf das Grundbuchamt keine Eigentumsumschreibung vornehmen.

Aus rechtlicher Sicht wird der Ersteher / Käufer auch ohne die Erteilung der Bescheinigung Eigentümer – doch ohne Eintragung in das Grundbuch nutzt ihm das nicht sehr viel.

Folglich ist jeder Käufer dazu gezwungen, die Grunderwerbsteuer zu entrichten, ansonsten besteht für ihn keine Möglichkeit, als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen zu werden.
Durch diese Vorgehensweise der Grundbuchämter wird sichergestellt, dass dem Staat keine Steuereinnahmen entgehen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen auf eine Erteilung Unbedenklichkeitsbescheinigung verzichtet werden kann. Das kann zum Beispiel bei Immobilienübertragungen (Immobilienkauf oder Schenkung) innerhalb der Familie der Fall sein. Bei Eigentumsübertragungen in gerader Linie (Eltern an Kinder; Kinder an Eltern, Ehegatten untereinander) fällt keine Grunderwerbssteuer an. Allerdings müssen auch diese Vorgänge von den Finanzämtern zunächst einmal überprüft werden.