Immobilienfinanzierung verständlich gemacht
Vorfälligkeitsentschädigung
Möchte ein Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig (also innerhalb beziehungsweise vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung) zurückführen, so kann eine Bank die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Die Bank ist dazu berechtigt, weil ihr durch die vorzeitige Rückführung ein finanzieller Schaden entsteht.
In welcher Höhe Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, hängt von zahlreichen Faktoren ab. So spielen insbesondere die Höhe der Restschuld, der Zeitraum bis zum Ende der Zinsbindung sowie die gegenwärtige Situation an den Zinsmärkten eine entscheidende Rolle. Eine Berechnung ist aufgrund der zahlreichen, zu berücksichtigenden Faktoren nur sehr schwer möglich. Letztendlich bleibt einem nichts anderes übrig, als sich mit dem Darlehensgeber in Verbindung zu setzen, um einen konkreten Betrag über die Höhe der Entschädigung in Erfahrung zu bringen.
In diesem Zusammenhang sind mehrere, wichtige Punkte zu erwähnen: Die vorzeitige Tilgung eines Immobiliendarlehens ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich – sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können die Banken eine vorzeitige Tilgung ablehnen. Dann ist der Darlehensnehmer dazu verpflichtet, seine Raten bis ans Ende der Zinsbindung zu entrichten.
Seit einiger Zeit gibt es Banken, die ihren Kunden den so genannten Vorfälligkeitsschutz anbieten. Mit diesem lässt sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung begrenzen oder die Zahlung sogar vollständig verhindern.