Immobilienfinanzierung verständlich gemacht
Vorfälligkeitsschutz
Die vorzeitige Ablösung von Immobiliendarlehen ist meistens sehr teuer – je nach Immobiliendarlehen kann sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auf mehrere tausend Euro belaufen. Mit dem Vorfälligkeitsschutz sind Darlehensnehmer in der Lage, die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu begrenzen oder deren Zahlung sogar auszuschließen. Je nach Bank, die Immobiliendarlehen mit Vorfälligkeitsschutz anbietet, kann es sein, dass die Darlehensnehmer ihre Darlehen tilgen können, ohne auch nur einen Cent Entschädigung leisten zu müssen.
Es ist zu beachten, dass Darlehen nur unter ganz bestimmten Bedingungen vorzeitig abgelöst werden dürfen. Unter Umständen kann es den Darlehensnehmern passieren, dass sie gar nicht dazu berechtigt sind, ihr Darlehen abzulösen – somit würde es ihnen noch nicht einmal etwas nutzen, wenn sie dazu bereit wären, die Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Mit dem Vorfälligkeitsschutz lässt sich das Spektrum an Kündigungsgründen erweitern, so dass eine Ablösung in Härtefällen möglich wird. Bei solch einem Härtefall kann es sich beispielsweise um einen berufsbedingten Umzug / Wohnortswechsel handeln. Weitere Härtefälle können sein: Todesfall eines Darlehensnehmers, Erwerbsunfähigkeit und Scheidung.
Immobiliendarlehen sind im Normfall nicht mit einem Vorfälligkeitsschutz ausgestattet. Dieser kann aber günstig erkauft werden. Dann ist bei Abschluss des Darlehensvertrags ein geringer Aufpreis zu bezahlen – der je nach Bank direkt mit dem Darlehensbetrag verrechnet wird.
Abschließend soll noch einmal darauf hingewiesen, dass der Vorfälligkeitsschutz längst nicht von allen Banken angeboten wird. Weil die Nachfrage auf der Kundenseite aber sehr groß ist, gehen immer mehr Banken dazu über, dieses Produkt anzubieten.