Zwischenfinanzierung

Eine Zwischenfinanzierung wird dann benötigt, wenn der Darlehensnehmer einen größeren Betrag an Eigenkapital in die Finanzierung mit einbringen möchte, ihm dieser aber nicht umgehend beziehungsweise rechtzeitig zur Verfügung steht. In solch einem Fall wird parallel zum eigentlichen Immobiliendarlehen eine weitere Finanzierung, die so genannte Zwischenfinanzierung abgeschlossen.

Die Höhe der zusätzlichen Finanzierung lautet auf den Betrag, des später zur Verfügung stehenden Eigenkapitals. Damit dieses die Finanzierung umgehend ablösen kann, wird die Zusatzfinanzierung in Form eines variablen Darlehens oder als Darlehen mit kurzer Zinsbindung abgeschlossen.

Beispiel:
Herr Müller möchte eine Eigentumswohnung im Wert von 200.000 Euro kaufen. Er kann und möchte 100.000 Euro an Eigenkapital einsetzen, wovon ihm allerdings 50.000 Euro erst einige Monate später zur Verfügung stehen. Weil die Kaufpreiszahlung zu einem Zeitpunkt vorgesehen ist, an welchem ihm die 50.000 Euro noch nicht zur Verfügung stehen, so wird über diesen Betrag eine Zwischenfinanzierung abgeschlossen. Er schließt also zwei Darlehen ab, eines über 100.000 Euro sowie eines über 50.000 Euro, wobei er das Letztere schon bald wieder ablösen wird.

Die Zusatzfinanzierung muss nicht zwangsweise bei der Bank abgeschlossen werden, bei welcher die eigentliche Finanzierung vorgesehen ist. So kann es durchaus vorkommen, dass eine Bank zwar unschlagbar günstig ist, aber bei Zwischenfinanzierungen miserable Konditionen anbietet. In solchen Fällen bietet es sich an, die Zwischenfinanzierung rechtzeitig bei einer anderen Bank abzuschließen und gegenüber der anderen Bank als Eigenkapital auszuweisen (aber mit Hinweis, dass es ein weiteres Darlehen gibt). Allerdings ist das natürlich nur dann möglich, wenn man der zweiten Bank ausreichende Sicherheiten, wie zum Beispiel eine zusätzliche Immobilie bieten kann.