Immobilienfinanzierung verständlich gemacht
Elementarschadenversicherung
Mit einer Wohngebäudeversicherung ist eine Immobilie grundlegend abgesichert. Allerdings sind bei dieser Versicherung je nach Versicherungsgesellschaft Naturereignisse nur teilweise oder gar nicht eingeschlossen. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, den bestehenden Versicherungsschutz zu prüfen und gegebenenfalls mit einer Elementarschadenversicherung zu erweitern. Sie stellt die passende Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung sowie zur Hausratversicherung dar wird deshalb auch häufig als erweiterte Elementarschadenversicherung bezeichnet.
Wie bereits angeschnitten wurde, bietet sie finanziellen Schutz vor Schäden, die durch Naturereignisse entstehen können. Die einzelnen Gefahrenquellen, gegen die man sich versichern kann, können sein: Erdbeben, Ersenkungen, Lawinen, Überschwemmungen / Hochwasser, Vulkanausbruch und Schneedruck. Welche einzelnen dieser Gefahrenquellen von einem Versicherungsprodukt abdeckt werden beziehungsweise wie umfangreich der Versicherungsschutz einer konkreten Versicherungspolice ausfällt, hängt vom jeweiligen Versicherungsanbieter ab.
Weiterhin können die Versicherungsanbieter den Versicherungsumfang auch bewusst kürzen, was zum Beispiel dann der Fall ist, wenn sich das Objekt in einer bestimmten Gefahrenregion befindet. Wenn sich beispielsweise eine Immobilie in einer Hochwasserregion befindet, so wird man mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Versicherungsgesellschaft finden, die eine Absicherung gegen Überschwemmungen ermöglicht.
Abschließend soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass man wie bei allen anderen Versicherungen auch, den Versicherungsvertrag genau studieren sollte. Neben dem Versicherungsumfang sollte man auch die Höhe der Selbstbeteiligung sowie die Kündigungsfristen beachten. Außerdem ist es empfehlenswert, sich von mehreren Versicherungsgesellschaften entsprechende Angebote unterbreiten zu lassen, um diese anschließend miteinander vergleichen zu können. Schließlich muss der Versicherungsbeitrag für die Absicherung gegen Elementarschäden nicht höher als nötig ausfallen.