Glasversicherung

Ein Versicherungsschutz für Glasflächen, wie zum Beispiel Fenster oder Türen, ist längst nicht Bestandteil einer jeden Hausratversicherung. Zahlreiche Versicherungsgesellschaften zählen diese Glasflächen nicht zum Hausrat - so dass im Schadensfall die Kosten für Glasschäden nicht übernommen werden. Möchte man sich beziehungsweise sein Eigentum gegen Glasbruch versichern, so muss oftmals eine zusätzliche Glasversicherung abgeschlossen werden.

Mit ihr lassen sich sowohl die Gebäudeverglasung als auch die Mobiliarverglasung gegen Glasbruch versichern. Zur Gebäudeverglasung zählen beispielsweise Türen, Fenster, Glaskuppeln, Wintergräten und je nach Versicherung sogar Photovoltaikanlagen beziehungsweise Sonnenkollektoren. Typische Beispiele für die Mobiliarverglasung sind Glasvitrinen und Spiegel. Versichert sind Schäden die durch Unwetter oder Vandalismus hervorgerufen werden. Bei einigen Versicherungsanbietern besteht sogar die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf Selbstbeschädigung auszuweiten. Weiterhin ist es bei einigen Anbietern möglich, sogar einzelne Objekte oder Glasscheiben zu versichern. Je nach Immobilie kann solch eine Versicherung ganz interessant sein - beispielsweise dann, wenn diese über eine große Glaskuppel verfügt.

Allerdings ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung gegen Glasbruch nicht immer von Nöten. Wer keine besondere Gebäudeverglasung oder Mobiliarverglasung besitzt, der kann auf diese Versicherung oftmals verzichten.