Immobilienfinanzierung verständlich gemacht
Notwendigkeit der Wohngebäudeversicherung
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um die wichtigste Versicherung für Immobilieneigentümer. Sie deckt finanzielle Schäden ab, die unter anderem durch: Blitzschlag, Brand, Graffiti, Hagel, Leitungsschäden, Rohrbruch, Sturm oder Überspannung verursacht werden können. Somit ist man als Besitzer gegen die unterschiedlichsten und zugleich schlimmsten Gefahrenquellen abgesichert.
Das hier aufgezählte Spektrum stellt allerdings den Optimalfall dar. Vor dem Abschluss einer Versicherung gilt es sämtliche Details mit dem Versicherungsberater noch einmal zu durchzugehen und zu besprechen. Vor allem der Schutz gegen Brand oder Graffiti ist nicht bei jedem Versicherungsanbieter Vertragsbestandteil. Weiterhin sollte man darauf achten, dass der Versicherungsschutz nicht ausschließlich für das Hauptgebäude oder Wohngebäude sondern auch für Nebengebäude und Garagen gilt.
Sollte einem der Versicherungsumfang nicht ausreichen, so kann man diesen spielend einfach erweitern - am besten mit einer Elementarschadenversicherung, mit welcher man das Objekt beispielsweise gegen Erdbeben oder Hochwasser versichern kann. Wer keine zusätzliche Elementarschadenversicherung abschließen möchte, der sollte sich unbedingt vergewissern, dass seine Immobilie gegen Brand bzw. Feuer versichert ist. Eine gute Wohngebäudeversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass Brandschäden mit abdeckt sind. Ansonsten gilt es noch eine Feuerversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen zur Gebäudeversicherun
Beitragshöhe der Gebäudeversicherung
Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt in erster Linie vom Wert der Immobilie ab. Aus diesem Grund nehmen die Versicherungsanbieter eine Wertermittlung vor. Weiterhin spielen Faktoren wie Lage (in Abhängigkeit von der Tarifzone / Region) und Bauart eine wichtige Rolle und entscheiden somit über die Beitragshöhe.
Kündigung der Gebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung sollte man spätestens drei Monate vor Ablauf kündigen, ansonsten erfolgt eine automatische Verlängerung. Weiterhin ist eine Kündigung möglich, wenn es zum Schadensfall gekommen ist und der entstandene Schaden von der Versicherungsgesellschaft beglichen wurde. Anschließend kann die Versicherung unter Einhaltung der Frist sowohl vom Versicherungsnehmer als auch von der Versicherungsgesellschaft gekündigt werden. Außerdem kann die Versicherung vorzeitig gekündigt werden, wenn ein Verkauf der Wohnung oder des Hauses bevorsteht. Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, so ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
Auszahlungsvoraussetzungen bei Banken
Wenn Immobilienkäufer eine Finanzierung abschließen, dann setzen die Banken in aller Regel voraus, dass eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird - schließlich dient die Immobilie der Bank als Sicherheit und muss deshalb ausreichend geschützt sein. In aller Regel ist ein Nachweis über den Abschluss einer Gebäudeversicherung sogar Bestandteil der Auszahlungsvoraussetzungen. Ohne entsprechenden Nachweis wird die Bank das Darlehen sonst nicht auszahlen.