Nebenkosten – Kosten die beim Immobilienkauf anfallen

Neben dem Kaufpreis fallen bei einem Immobilienkauf noch weitere Kosten und Gebühren an, die so genannten Nebenkosten - die übrigens auch bei Schenkungen anfallen. Da viele Leute nicht wissen, welche Kosten das im Einzelnen sind und mit welcher Höhe man rechnen muss, folgt eine kurze Aufstellung der Kaufnebenkosten beim Erwerb von Wohneigentum.

Zunächst einmal wären da die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt. Der Notar berechnet Gebühren für typische Leistung wie Vertragserstellung, Beurkundung des notariellen Kaufvertrags und gegebenenfalls der Grundschuldbestellung. Die Gebühren vom Grundbuchamt werden für die Umschreibung im Grundbuch berechnet. Pauschal sollte man für beide Positionen zusammen rund 1,5 Prozent vom Kaufpreis beziehungsweise vom Wert der Immobilie veranschlagen. Berücksichtig wird dabei der Wert, der im Kaufvertrag oder Überlassungsvertrag festgehalten ist.

Des Weiteren fällt die Grunderwerbsteuer an. Diese beträgt 3,5 Prozent vom Kaufpreis oder vom Übertragungswert. Es gibt aber auch Fälle in welchen die Grunderwerbsteuer nicht anfällt: keine Grundsteuer fällt an, wenn es sich um einen Verkauf oder eine Schenkung innerhalb der Familie handelt (allerdings nur in direkter Linie, wie zum Beispiel von den Eltern an die Kinder).

Sofern ein Immobilienmakler an der Transaktion beteiligt ist, möchte dieser natürlich auch etwas vom Kuchen abhaben. In der Regel ist die Maklercourtage vom Käufer zu entrichten – es gibt aber Fälle in denen es umgekehrt ist, oder Käufer und Verkäufer sich die Kosten teilen. Die übliche Höhe der Maklerprovision beträgt 3,49 Prozent. Es gibt aber auch Makler, die versuchen deutlich höhere Courtagen durchzusetzen – welche dann auch gelten, wenn man einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hat.

Dies waren die typischen Nebenkosten / Erwerbsnebenkosten, die bei einem Immobilienerwerb anfallen können. Des Weiteren kann es je nach Situation noch weitere Kosten geben, wie zum Beispiel die Kosten für einen Gutachter, der Immobiliengutachten erstellt und den Zustand des Objektes bewertet. Allerdings fallen diese Kosten nicht so häufig an, weshalb an dieser Stelle auch nicht näher darauf eingegangen werden soll.